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Energy Sharing Communities: Pflichten für Netzbetreiber ab 2026

Was sind Energy Sharing Communities (ESC)?

Energy Sharing bezeichnet den Zusammenschluss von Energieerzeugern und -verbrauchern zu Energiegemeinschaften, in denen Strom aus erneuerbaren Energien gemeinsam erzeugt, geteilt und verbraucht wird.

Mit der Zustimmung des Bundestags im November 2025 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich“ wird das Konzept des Energy Sharing erstmals explizit im nationalen Recht verankert. Zentrale Rechtsgrundlage bildet § 42c EnWG (Energiewirtschaftsgesetz).

Ziel der neuen regulatorischen Anforderung ist es, die lokale Energieversorgung zu stärken, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern sowie neue Formen der dezentralen, gemeinschaftlichen Stromversorgung rechtssicher zu ermöglichen.

 

Was müssen Netzbetreiber nun beachten?

Netzbetreiber sind verpflichtet, Energy Sharing Communities zu ermöglichen. Die gesetzlichen Stichtage hierfür sind wie folgt definiert:

  • ab dem 01. Juni 2026 innerhalb des Bilanzierungsgebiets des jeweiligen Netzbetreibers
  • ab dem 01. Juni 2028 zusätzlich innerhalb des Bilanzierungsgebiets eines direkt angrenzenden Netzbetreibers in derselben Regelzone

Die energieerzeugenden Anlagen einer ESC sind in den meisten Fällen von der Lieferantenpflicht befreit. Voraussetzung für eine Teilnahme ist eine Leistungsmessung auf Basis von 15-Minuten-Werten (iMSys/Smart Meter). Darüber hinaus ist das Teilen von Strom auf erneuerbare Energien, wie beispielsweise Solarstrom aus Photovoltaik-Anlagen, beschränkt.

 

Welche Auswirkungen ergeben sich für Netzbetreiber?

Mit der EnWG-Novelle wird die Verantwortung zur Ermöglichung von Energy Sharing eindeutig den Netzbetreibern zugewiesen. Die Umsetzung von ESCs innerhalb eines Bilanzierungsgebiets bis zum 01. Juni 2026 wird zeitlich und organisatorisch als anspruchsvoll eingestuft. Darüber hinaus sind Netzbetreiber gemäß § 20b Abs. 1 EnWG verpflichtet, eine gemeinsame Internetplattform für Energy Sharing Communities bereitzustellen.

 

Was bedeuten die Neuerungen für Anlagenbetreiber und Verbraucher?

Für Anlagenbetreiber eröffnet die gemeinschaftliche Energienutzung neue wirtschaftliche Freiräume. Energieerzeuger können ihren Strompreis frei festlegen, anstatt ihn zu festen Einspeisevergütungen zu verkaufen.

Gleichzeitig erhalten Verbraucher die Möglichkeit, Strom direkt von lokalen Erzeugern zu beziehen und günstigere Preise zu verhandeln, die unterhalb der Tarife klassischer Stromlieferanten liegen.

Ein Abschlag auf Netzentgelte, analog zu lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) in der Schweiz, ist derzeit nicht vorgesehen. Der Stromhandel innerhalb von Energy Sharing Communities erfolgt über Lieferverträge zwischen Erzeugern und Verbrauchern.

Voraussetzung für die Teilnahme ist der Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys). Des Weiteren darf innerhalb von ESCs ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien sowie aus Speichern, die Energie aus erneuerbaren Energien zwischenspeichern, eingespeist werden.

Fazit

Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes schafft erstmals rechtliche Klarheit sowie Planbarkeit im Bereich Energy Sharing in Deutschland und stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigeren, lokaleren Energieversorgung dar. Insbesondere die Befreiung der produzierenden Anlagenbetreiber von der Lieferantenpflicht beseitigt die gesetzliche Hürde, die die praktische Umsetzung von Energy-Sharing-Modellen bislang erheblich eingeschränkt hat. Eine detaillierte Ausarbeitung durch den BDEW steht derzeit noch aus.

Für Netzbetreiber ergeben sich aus den neuen Regelungen organisatorische, technische und prozessuale Herausforderungen. Das Fehlen konkreter Vorgaben, das zeitnahe Umsetzungsdatum sowie der erwartete Aufwand erfordern eine frühzeitige und strukturierte Auseinandersetzung mit dem Thema Energy Sharing.

Mit unserer Erfahrung im Bereich Energy Sharing innerhalb und außerhalb Deutschlands unterstützen wir Sie daher umfassend bei der Umsetzung Ihrer zukünftigen ESC-Projekte. Sprechen Sie uns gerne an und lassen Sie sich individuell beraten!

Häufig gestellte Fragen zu Energy Sharing Communities

Was ist eine Energy Sharing Community?

Energy Sharing Communities bezeichnen einen Zusammenschluss von Bürger:innen, kleinen und mittleren Unternehmen sowie lokalen Akteuren zu sogenannten Energiegemeinschaften, in denen lokal Energie erzeugt, geteilt und verbraucht wird.

Welche Vorteile hat eine Energy Sharing Community?

Energy Sharing Communities fördern eine unabhängige Energieversorgung durch den lokalen Handel erneuerbarer Energien. Des Weiteren bieten sie Energieerzeugern und -verbrauchern zusätzliche wirtschaftliche Freiheiten.

Ist Energy Sharing in Deutschland erlaubt?

Energy Sharing war in Deutschland bereits vor den aktuellen Neuerungen erlaubt, wird jedoch insbesondere durch den Wegfall der Lieferantenpflicht für produzierende Anlagenbetreiber ab dem 01. Juni 2026 realistisch umsetzbar.

Welche EU-Richtlinien gelten für Energiegemeinschaften?

Die rechtliche Grundlage für Energiegemeinschaften auf europäischer Ebene bilden die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) sowie die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EU) 2019/944. Beide Richtlinien verpflichten die Mitgliedstaaten, einen Rechtsrahmen zur Ermöglichung von Energie- bzw. Bürgerenergiegemeinschaften zu schaffen.

Energy Sharing Communities stellen die nationale Ausgestaltung dieser Vorgaben im deutschen Recht dar und konkretisieren die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien gemäß § 42c EnWG.

Was besagt das Erneuerbare-Energien-Gesetz?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt den Ausbau, die Förderung und die Einspeisung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung in Deutschland. Es schafft die zentralen wirtschaftlichen Anreize für den Zubau erneuerbarer Erzeugungsanlagen und bildet damit eine wesentliche Grundlage der Energiewende.

Die gemeinschaftliche Erzeugung, Nutzung und Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energien in Energiegemeinschaften wird jedoch nicht primär durch das EEG, sondern durch das Energiewirtschaftsgesetz geregelt. Mit der Einführung von § 42c EnWG wird dieser bisherige Regelungsrahmen ergänzt.

Was sind lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEGs)?

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEGs) sind das Schweizer Pendant zu Energy Sharing Communities (ESCs) und bezeichnen den Zusammenschluss von Erzeugern und Verbrauchern zu einer Gemeinschaft, in der Energie erzeugt, geteilt und verbraucht wird. Die Gründung von LEGs ist ab dem 01. Januar 2026 möglich.

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