Was ist ein Lieferantenwechsel?
Ein Lieferantenwechsel beschreibt den Prozess, bei dem eine Verbrauchsstelle den bisherigen Energieversorger wechselt. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie zum Beispiel günstigere Preise, höhere Qualität der Dienstleistungen sowie verbesserte Lieferkonditionen. Im März 2024 hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) die Umsetzung des im §20a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgelegten Vorgangs des Strom Lieferantenwechsels binnen 24 Stunden im Beschluss BK6-22-024 zum 01. April 2025 festgelegt. Die Wechselfrist von 24 Stunden tritt am 06. Juni 2025 um 00:00 Uhr erstmals in Kraft. Der Paragraph 20a ist eine Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/944 und zielt darauf ab, den Wettbewerb im Endkundengeschäft zu steigern.
Welche Änderungen kommen auf Lieferanten und Netzbetreiber zu?
Die neuen Regelungen bringen bedeutende Änderungen für Lieferanten und Netzbetreiber mit sich. Neben der Einführung neuer Prozesse wie der Identifikation der Marktlokations-ID (MaLo-ID) wurden bestehende Abläufe neu strukturiert, modularisiert und mit zeitlichen Fristen versehen. Dadurch soll für die Endkunden ein Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24) an jedem Werktag gewährleistet werden. Diese Prozessänderungen gehen mit einer Restrukturierung der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE), Wechselprozesse im Messwesen (WiM) und Wechselprozesse für Einspeisestellen (MPES) einher, wobei die MPES-Prozesse in die GPKE integriert werden. Somit ergeben sich folgende Änderungen im Überblick:
- Einführung neuer Prozesse
- Neustrukturierung und Modularisierung bestehender Prozesse
- Implementierung von Fristen zur Einhaltung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels
- Integration der MPES-Prozesse in die GPKE
Lieferantenwechsel Strom
Mit der Umsetzung von §20a haben Lieferanten künftig ab Prozessanstoß lediglich 24 Stunden Bearbeitungszeit. Um diese Fristverkürzung zu realisieren, ergeben sich diverse Veränderungen sowohl in den Prozessen der GPKE und WiM als auch für die Endkunden. Die GPKE wird grundlegend restrukturiert und umfasst zukünftig die aktuell durch die MPES beschriebenen Prozesse. Darüber hinaus wird die GPKE in vier und die WiM in zwei Dokumente aufgeteilt. Neben der Prozessrestrukturierung und den neu definierten und verkürzten GPKE Fristen zum Lieferantenwechsel reduzieren sich die Prozessfristen auch durch die Einführung vorgelagerter Prozesse. Zu den Neuerungen gehören:
- Geschäftsdatenanfrage: Frist von fünf auf einen Tag verkürzt.
- Ermittlung der MaLo-ID: Neue Frist von zwei Stunden, abgewickelt durch API-Webdienste.
- An- und Abmeldungen ausschließlich zu einem in der Zukunft liegenden Termin möglich: Keine rückwirkenden Ein- und Auszüge mehr. Dadurch sollen die Fristen für den Lieferantenwechsel Strom eingehalten werden.
- Abschaffung des asynchronen Bilanzierungsmodells: Vermeidung parallellaufender Bilanzierungsmodelle.
Lieferantenwechsel Gas
Nach aktuellem Stand (November 2025) ist für die Sparte Gas im Kontext des nächsten Formatwechsels kein 24h-Lieferantenwechsel geplant. Dennoch ergeben sich zum 01.04.2026 einige Änderungen für die Sparte Gas wie zum Besipiel die Umsetzung der GeLi Gas 2.0 sowie das neue EDIFACT-Format UTILMD Gas 1.1. Zu den zentralen Neuerungen gehören:
- Geänderte Fristen
- Die Einbindung des Messstellenbetreibers Gas in die Lieferantenwechselprozesse
- Prozesse zur Anbindung neuer Gaszähler an ein bestehendes Smart-Meter-Gateway Strom
Was für Auswirkungen hat dies auf die Marktrollen in der Energieversorgung?
Die neuen Lieferantenwechsel Fristen und Prozesse bringen einige Änderungen für die Marktrollen mit sich. Insbesondere für Netzbetreiber ergibt sich hier durch den Wegfall der Stammdatensynchronisation eine signifikante Veränderung, da die Rolle des Stammdatenverteilers entfällt und die Übermittlung der Daten künftig durch den Verantwortlichen erfolgt. Lieferanten müssen sich durch den 24h-Lieferantenwechsel auf ein erhöhtes Wechselaufkommen einstellen. Um Risiken möglicher Datenschiefstände zu minimieren, lautet die Empfehlung der BDEW zum 24h-Lieferantenwechsel, dass bestimmte Prozesse im Massengeschäft um den Formatwechsel herum minimiert bzw. pausiert werden sollen. Dies betrifft insbesondere das Verteilen von Informationen, das Senden von Anfrage- und Antwort-Nachrichten sowie offene und zu migrierende Vorgänge zum Umstellungszeitpunkt.
Wie können wir Sie beim 24h-Lieferantenwechsel unterstützen?
Die Umsetzung des 24h-Lieferantenwechsels stellt die Marktrollen der Energiewirtschaft vor große Herausforderungen, da die neuen und geänderten Prozesse des 24h-Lieferantenwechsels technisch abgebildet werden müssen. Neben der Einführung und Restrukturierung von Prozessen werden Prozessfristen beim Wechselvorgang stark verkürzt. Außerdem werden neue Prozesse eingeführt, die unter anderem auf der Verwendung von API-Webdiensten basieren. Dank unserer langjährigen Erfahrung in SAP und unserer fachlichen Expertise in der Energiewirtschaft, unterstützt bpc Sie umfassend bei der Einführung des 24h-Lieferantenwechsels und begleitet Sie entsprechend Ihrer Wünsche und Bedürfnisse bei dem Formatwechsel im Juni 2025, um die Herausforderung bestmöglich zu meistern.