Was sind Energy Sharing Communities (ESC)?
Energy Sharing bezeichnet den Zusammenschluss von Energieerzeugern und -verbrauchern zu Energiegemeinschaften, in denen Strom aus erneuerbaren Energien gemeinsam erzeugt, geteilt und verbraucht wird.
Mit der Zustimmung des Bundestags im November 2025 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich“ wird das Konzept des Energy Sharing erstmals explizit im nationalen Recht verankert. Zentrale Rechtsgrundlage bildet § 42c EnWG (Energiewirtschaftsgesetz).
Ziel der neuen regulatorischen Anforderung ist es, die lokale Energieversorgung zu stärken, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern sowie neue Formen der dezentralen, gemeinschaftlichen Stromversorgung rechtssicher zu ermöglichen.
Was müssen Netzbetreiber nun beachten?
Netzbetreiber sind verpflichtet, Energy Sharing Communities zu ermöglichen. Die gesetzlichen Stichtage hierfür sind wie folgt definiert:
ab dem 01. Juni 2026 innerhalb des Bilanzierungsgebiets des jeweiligen Netzbetreibers
ab dem 01. Juni 2028 zusätzlich innerhalb des Bilanzierungsgebiets eines direkt angrenzenden Netzbetreibers in derselben Regelzone
Die energieerzeugenden Anlagen einer ESC sind in den meisten Fällen von der Lieferantenpflicht befreit. Voraussetzung für eine Teilnahme ist eine Leistungsmessung auf Basis von 15-Minuten-Werten (iMSys/Smart Meter). Darüber hinaus ist das Teilen von Strom auf erneuerbare Energien, wie beispielsweise Solarstrom aus Photovoltaik-Anlagen, beschränkt.
Welche Auswirkungen ergeben sich für Netzbetreiber?
Mit der EnWG-Novelle wird die Verantwortung zur Ermöglichung von Energy Sharing eindeutig den Netzbetreibern zugewiesen. Die Umsetzung von ESCs innerhalb eines Bilanzierungsgebiets bis zum 01. Juni 2026 wird zeitlich und organisatorisch als anspruchsvoll eingestuft. Darüber hinaus sind Netzbetreiber gemäß § 20b Abs. 1 EnWG verpflichtet, eine gemeinsame Internetplattform für Energy Sharing Communities bereitzustellen.
Was bedeuten die Neuerungen für Anlagenbetreiber und Verbraucher?
Für Anlagenbetreiber eröffnet die gemeinschaftliche Energienutzung neue wirtschaftliche Freiräume. Energieerzeuger können ihren Strompreis frei festlegen, anstatt ihn zu festen Einspeisevergütungen zu verkaufen.
Gleichzeitig erhalten Verbraucher die Möglichkeit, Strom direkt von lokalen Erzeugern zu beziehen und günstigere Preise zu verhandeln, die unterhalb der Tarife klassischer Stromlieferanten liegen.
Ein Abschlag auf Netzentgelte, analog zu lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) in der Schweiz, ist derzeit nicht vorgesehen. Der Stromhandel innerhalb von Energy Sharing Communities erfolgt über Lieferverträge zwischen Erzeugern und Verbrauchern.
Voraussetzung für die Teilnahme ist der Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys). Des Weiteren darf innerhalb von ESCs ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien sowie aus Speichern, die Energie aus erneuerbaren Energien zwischenspeichern, eingespeist werden.
Fazit
Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes schafft erstmals rechtliche Klarheit sowie Planbarkeit im Bereich Energy Sharing in Deutschland und stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigeren, lokaleren Energieversorgung dar. Insbesondere die Befreiung der produzierenden Anlagenbetreiber von der Lieferantenpflicht beseitigt die gesetzliche Hürde, die die praktische Umsetzung von Energy-Sharing-Modellen bislang erheblich eingeschränkt hat. Eine detaillierte Ausarbeitung durch den BDEW steht derzeit noch aus.
Für Netzbetreiber ergeben sich aus den neuen Regelungen organisatorische, technische und prozessuale Herausforderungen. Das Fehlen konkreter Vorgaben, das zeitnahe Umsetzungsdatum sowie der erwartete Aufwand erfordern eine frühzeitige und strukturierte Auseinandersetzung mit dem Thema Energy Sharing.
Mit unserer Erfahrung im Bereich Energy Sharing innerhalb und außerhalb Deutschlands unterstützen wir Sie daher umfassend bei der Umsetzung Ihrer zukünftigen ESC-Projekte. Sprechen Sie uns gerne an und lassen Sie sich individuell beraten!