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Mitteilungsverordnung (MV) Suite by bpc

SAP-integrierte Lösung zur Umsetzung der Mitteilungsverordnung 2025
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Was ist die MV Suite by bpc?

Mit den geänderten Meldepflichten der Mitteilungsverordnung (MV) 2025 stehen öffentliche Einrichtungen vor der Herausforderung, die neuen gesetzlichen Anforderungen rechtzeitig in ihren IT-Systemen abzubilden. Die MV verpflichtet zur elektronischen Übermittlung steuerrelevanter Daten gemäß § 93a Abgabenordnung (AO). Für die Jahre 2024 und 2025 soll die Meldung spätestens bis zum 02. März 2026 erfolgen. Die Meldung muss im XML-Format mittels direkter ELSTER-Anbindung erfolgen. Zusätzlich gehen mit der Änderung der Mitteilungsverordnung erweiterte Informationspflichten gegenüber den Finanzbehörden einher.

Da die SAP für die Abbildung der neuen Anforderungen keine Standardlösung bereitstellt, bieten wir mit der MV Suite by bpc eine branchenspezifische Software, die öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungen eine rechtskonforme und effiziente Abbildung der Mitteilungsverordnung im SAP-System ermöglicht. Die Lösung unterstützt die Umsetzung der Informationspflichten gegenüber den Finanzbehörden durch eine bidirektionale ELSTER-Kommunikation und gewährleistet eine zuverlässige elektronische Datenübermittlung im vorgeschriebenen Format. Dabei vereint die MV Suite Sicherheit mit Funktionalität und ermöglicht eine nahtlose Verarbeitung MV-relevanter Informationen und Zahlungen direkt in SAP. Die Software ist sowohl mit SAP ERP als auch SAP S/4HANA kompatibel, unterstützt die transaktionale Erfassung und Bearbeitung MV-relevanter Rechnungsbelege in SAP FI sowie SAP PSCD und erlaubt die Dateneinbindung aus anderen SAP-Anwendungen oder Drittsystemen. Zusätzliche Eigenschaften sind die Einhaltung des Belegprinzips sowie das integrierte Berichtswesen, welches die Validierung meldepflichtiger Belege gewährleistet, sodass zu jedem Zeitpunkt die Nachvollziehbarkeit aller Meldungen gegeben ist.

Mit der Mitteilungsverordnung (MV) Suite by bpc steht öffentlichen Einrichtungen eine SAP-integrierte, investitionssichere und zukunftsfähige Standardlösung zur Verfügung, die bei der effizienten Umsetzung der Mitteilungsverordnung 2025 umfassend unterstützt. Durch Automatisierungsmöglichkeiten, benutzerfreundliche Zusatzfunktionen sowie eine transaktionale Erfassungsmöglichkeiten bietet die Lösung eine smarte Unterstützung bei der Datenaufbereitung sowie Fachprozessen.

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Funktionen der MV Suite

SAP-Integration und transaktionale Verarbeitung von Zahlungen in SAP

Die MV Suite by bpc ermöglicht die transaktionale Erfassung und Bearbeitung MV-relevanter Zahlungsdaten aus SAP FI und SAP PSCD.

Zusammenführung von SAP- und Non-SAP-Datenquellen

Relevante Zahldaten lassen sich über eine Schnittstelle auch aus Non-SAP-Systemen integrieren. Die Suite ermöglicht dadurch die Zusammenführung verschiedener Datenquellen unter einem zentralen „Meldenden“, wodurch die Komplexität der Mitteilungen an die Finanzbehörden deutlich reduziert wird.

Meldungsversand durch mehrere Absender in einem System

Die MV Suite unterstützt bei Bedarf den Versand von Mitteilungen durch mehrere Absender (wie z. B. verschiedene Einrichtungen oder Mandanten) innerhalb eines SAP-Systems. Somit lassen sich auch komplexe Verwaltungsstrukturen effizient abbilden.

Flexible Einführung und Nachbearbeitung von Daten

Die Lösung unterstützt eine unterjährige Softwareeinführung, sodass eine rechtzeitige Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen ermöglicht wird. Bestehende Datensätze können im Nachhinein klassifiziert oder korrigiert werden.

XML-Dateiaufbau und bidirektionaler Datenaustausch

Die Suite erstellt standardkonforme XML-Dateien für die Mitteilung gemäß § 93a AO. Der bidirektionale Datenaustausch über ELSTER wird vollständig unterstützt, inklusive der strukturierten Rückmeldungsverarbeitung.

Verarbeitung von ELSTER-Rückmeldungen und Wiederholungsversand

Eingehende ELSTER-Rückmeldungen werden strukturiert verarbeitet. Bei Bedarf lässt sich die ursprüngliche Mitteilung revisionssicher anpassen und nachvollziehbar erneut übermitteln.

Delta-Ermittlung für Korrektur- und Stornomeldungen

Die Mitteilungsverordnung Software erkennt Datenänderungen automatisch und gewährleistet die gezielte Erzeugung von Korrektur- oder Stornomeldungen. Dadurch wird sichergestellt, dass ausschließlich relevante Änderungen gemeldet werden – effizient und gesetzeskonform.

Automatische Klassifikation von SAP-Belegen

Mit der MV Suite by bpc wird die automatische, regelbasierte Klassifikation von SAP-Belegen ermöglicht und somit die systemgestützte Identifikation meldepflichtiger Vorgänge unterstützt.

Abbildung des § 6 MV und erweiterte Zahlungsgründe

Die bpc-Lösung bildet die Meldung gewerberechtlicher Erlaubnisse gemäß § 6 MV zusätzlich zu den Zahlungsmitteilungen nach § 2 und § 3 MV ab, wodurch insbesondere kommunale Verwaltungen profitieren.

Ihre Vorteile mit der Mitteilungsverordnung Suite by bpc

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Zeitersparnis durch Automatisierung

Durch die automatische Belegerkennung wird der manuelle Aufwand bei der Datenerfassung deutlich reduziert. Dies spart Zeit, minimiert Fehlerquellen und entlastet die Fachbereiche bei der Datenaufbereitung.

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Ganzheitliche End-to-End-Prozessunterstützung

Die MV Suite by bpc begleitet den gesamten Prozess – von der Belegerfassung über die Datenaufbereitung bis hin zur elektronischen Übermittlung an ELSTER. Dadurch entfällt der Einsatz mehrerer Systeme oder manueller Zwischenschritte. Kunden profitieren von einem durchgängigen, transparenten und benutzerfreundlichen Ablauf.

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Integrierte Kommunikation über ELSTER

Die Lösung ermöglicht den rechtskonformen Versand und Empfang von Mitteilungen gemäß Mitteilungsverordnung in der vorgeschriebenen XML-Struktur direkt über die ELSTER Schnittstelle.

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Zukunftssicherheit durch SAP-Kompatibilität

Dank der Kompatibilität mit SAP S/4HANA sowie SAP ERP ist die MV Suite langfristig einsetzbar – unabhängig vom aktuellen Systemstand. Öffentliche Einrichtungen können sich darauf verlassen, dass die Lösung sowohl unter SAP ERP als auch nach einer Systemumstellung auf SAP S/4HANA zuverlässig funktioniert.

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Maßgeschneiderte Lösung

Die Mitteilungsverordnung (MV) Suite wurde speziell auf die fachlichen Anforderungen des Öffentlichen Sektors zugeschnitten. Funktionen wie die Erfassung zusätzlicher Daten oder die nachträgliche Klassifizierung von Datensätzen bieten eine gezielte Unterstützung für Fachanwender:innen in einer intuitiv bedienbaren Oberfläche.

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Flexibilität bei Einführung und Betrieb

Die MV Suite lässt sich flexibel und unterjährig implementieren. Bei Bedarf kann sie individuell an die Anforderungen der jeweiligen Einrichtung angepasst werden. Funktionsumfang, Datenquellen und Prozesse lassen sich so gestalten, dass sie optimal in bestehende interne Abläufe eingebettet werden. Damit eignet sich die Lösung besonders für komplexe öffentliche Organisationen mit spezifischen Bedürfnissen.

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Warum bpc?

Seit über 25 Jahren unterstützt die bpc AG öffentliche Einrichtungen bei der Einführung und Weiterentwicklung von SAP-Lösungen. Auf Basis dieser langjährigen Erfahrung kennen wir die spezifischen Anforderungen und Prozesse im Public Sector, wodurch wir in der Lage sind, passgenaue, SAP-integrierte Lösungen zu entwickeln. Mit der MV Suite by bpc bieten wir unseren öffentlichen Kunden eine solche Standardlösung: Die Suite ermöglicht es, die neuen Anforderungen der Mitteilungsverordnung rechtzeitig sowie investitions- und zukunftssicher im SAP-System umzusetzen. Ob als Do-it-yourself-Variante oder mit individuell abgestimmter Einführungsunterstützung durch bpc – wir begleiten Sie partnerschaftlich, nachhaltig und zuverlässig bei der Umsetzung der Mitteilungsverordnung.

Häufig gestellte Fragen zur Mitteilungsverordnung Suite

Was regelt die Mitteilungsverordnung?

Die Mitteilungsverordnung (MV) konkretisiert die Mitteilungspflichten öffentlicher Stellen gegenüber den Finanzbehörden gemäß § 93a AO. Sie regelt, welche Zahlungsdaten, Verträge oder Hinweise auf steuerlich relevante Sachverhalte elektronisch übermittelt werden müssen, wie etwa über ELSTER im XML-Format.

Mitteilungsverordnung - Was muss gemeldet werden?

Meldepflichtig sind insbesondere Zahlungen an Privatpersonen oder Unternehmer:innen, wenn diese nicht im Rahmen ihres Unternehmens handeln oder kein Geschäftskonto nutzen. Zahlungen ohne vertraglich definierte Gegenleistung sowie gewerberechtliche Erlaubnisse können meldepflichtig sein, wobei eine Leistung dabei nicht zwingend gegenüberstehen muss.

Wer ist von der Mitteilungsverordnung betroffen?

Betroffen sind insbesondere öffentliche Einrichtungen, Behörden sowie andere öffentliche Stellen, einschließlich Rundfunkanstalten. Diese sind verpflichtet, steuerlich relevante Daten an die Finanzverwaltung zu übermitteln, sobald ein möglicher steuerlicher Einfluss besteht.

Warum gibt es Änderungen in der Mitteilungsverordnung?

Die Neufassung der MV zum 01.01.2025 dient der Digitalisierung sowie Vereinheitlichung steuerlicher Meldeprozesse. Ziel ist es, eine rechtskonforme, automatisierte Datenübermittlung zu ermöglichen und steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen.

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